ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bei Abweichung oder Mehrdeutigkeit zwischen der englischen und anderen Sprachversionen ist die Deutsche Version maßgebend.

1. Definitionen

„CAGC“ bezeichnet die Central Agency for Green Commerce GmbH, eingetragen im Hamburger Handelsregister unter der Nummer HRB 177388.

„Scoringpartner“ bezeichnet von CAGC (unter-)beauftragte Unternehmen, die CAGC beim Sammeln für das Scoring notwendiger Informationen, der Scoring-Logik, dem eigentlichen Scoring oder sonstiger mit dem Dienst in Verbindung stehenden Tätigkeiten unterstützen.

„Bewertetes Unternehmen“ bezeichnet jedes professionelle Unternehmen, das einen Vertrag mit CAGC abschließt, indem es die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und sich für die Plattform registriert, um Informationen über seine Nachhaltigkeitspraktiken bereitzustellen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Einzelpersonen, die nicht zu beruflichen Zwecken handeln, und/oder Verbraucher nicht als bewertete Unternehmen eingestuft werden können.

Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede Gesellschaft oder andere rechtliche Einheit, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht.

Kontrolle“ bedeutet zum Zweck der Definitionen eines „verbundenen Unternehmens“ oder eines „Tochterunternehmens“: (a) in Bezug auf eine Gesellschaft die Kontrolle oder das Eigentum (direkt oder indirekt) von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der Anteile oder Wertpapiere einer solchen Gesellschaft, womit ein Stimmrecht bei der Wahl von Direktor:innen einhergeht und (b) in Bezug auf jede andere rechtliche Einheit fünfzig Prozent (50%) oder mehr Eigentumsanteile oder Kontrolle, womit das Recht einhergeht, Entscheidungen für diese Gesellschaft zu treffen. Ein verbundenes Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft gilt als solches nur so lange, wie eine entsprechende Kontrolle besteht.

Anfordernde/s Unternehmen” bezeichnet jedes Unternehmen, das künftig ein Abonnement für die Plattform abschließen wird und dadurch Zugang zu Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung eines bewerteten Unternehmens erhalten kann.

„Tochtergesellschaft(en)“ bezeichnet jede Gesellschaft oder andere rechtliche Einheit, die von dem anfordernden Unternehmen kontrolliert wird.

„Leistungspartner“ bezeichnet Unternehmen, die ihren oder gemeinsamen Kunden IT-Lösungen oder Online-Dienste anbieten, deren Lösung in die CAGC-Plattform integriert ist, sowie Unternehmen, die zertifizierte Scholungs- / und Beratungspartner von CAGC sind.

Partei“ bezeichnet CAGC oder das bewertete Unternehmen.

„Bewertetes Produkt“ bezeichnet jede einzelne EAN eines bewerteten Unternehmens, zu der das bewertete Unternehmen der CAGC Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellt.

„Plattform“ bedeutet das Scoring-System der CAGC und evtl. damit verbundene oder noch zu verbindende technische bzw. Software-basierte Lösungen, die die CAGC nutzt, um bewertungsrelevante Daten zu sammeln, zu verarbeiten, auszuwerten, dem bewerteten Unternehmen oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

„Verzeichnis“ bezeichnet die Erstellung einer Datenbank, die allgemeine Score-Attribute für alle bewerteten Unternehmen und deren bewertete Produkte enthält, u.a des Namens, des (Marken)Logos, des physischen Standorts, der Branche, der Website, der bewerteten Produkte, des Status (bewertet/nicht bewertet), der letzten Bewertung und des Ablaufdatums des Scores sowie der als Bewertungsergebnis erzielten Scorewerte.

„Score“ bezeichnet die Summe der Bewertungsergebnisse eines bewerteten Unternehmens in Bezug auf seine Nachhaltigkeit und/oder die Ergebnisse der einzelnen bewerteten Produkte. Der Score kann (i) quantitative Bewertungen, (ii) qualitative Informationen über die Praktiken des bewerteten Unternehmens, (iii) Benchmarking anderer bewerteter oder Produkte und (iv) weitere Scoring relevante Informationen beinhalten.

„Dienst“ bezeichnet die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines bewerteten Unternehmens oder Produktes und den damit verbundenen Support sowie andere von CAGC für seine Kunden angebotene Dienste.

„Nutzer“ bezeichnet insgesamt das bewertete Unternehmen oder das anfordernde Unternehmen.

„Exportkontrollen“ bezeichnet alle Gesetze, Vorschriften und restriktiven Maßnahmen (die jeweils rechtskräftig sind) in Bezug auf den Import, Export oder Reexport von Waren, Technologien und Diensten, die von Zeit zu Zeit von (i) den Vereinigten Staaten (einschließlich des Bureau of Industry and Security und des Department of Commerce und des Directorate of Defense Trade Controls des Department of State), (ii) der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten, (iii) dem Vereinigten Königreich oder (iv) anderen Jurisdiktionen mit Regolierungsbefugnis über CAGC, das/die bewertete/n Unternehmen oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen verwaltet, erlassen oder durchgesetzt werden.

„Sanktionierte Person“ bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die (i) Gegenstand von Sanktionen ist, (ii) in einem Land oder Gebiet ansässig ist oder nach den Gesetzen eines Landes oder Gebiets organisiert ist, das gegenwärtig oder in den letzten fünf Jahren Gegenstand landes- oder gebietsweiter Sanktionen ist (einschließlich Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien oder die Krim-Region, wobei die Liste im Laufe der Zeit aufgrund der Änderungen der Gesetze Änderungen unterlaufen kann), oder (iii) im Eigentum oder unter der Kontrolle einer der vorgenannten natürlichen oder juristischen Personen steht.

„Sanktionen“ bezeichnet alle Handels-, Wirtschafts- und Finanzsanktionen und Embargogesetze, Vorschriften und restriktiven Maßnahmen (die jeweils rechtsgültig sind), die von Zeit zu Zeit von (i) den Vereinigten Staaten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Office of Foreign Assets Control des Department of the Treasury und das Department of State) (ii) der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten, (iii) den Vereinten Nationen, (iv) dem Vereinigten Königreich oder (v) anderen Jurisdiktionen mit Regolierungsbefugnis über CAGC, das/die bewertete/n Unternehmen oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen verwaltet, erlassen oder durchgesetzt werden.

„anonymisiert“ bedeutet, dass Scores ohne Nennung des bewerteten Unternehmens und ohne Nennung des bewerteten Produkts genutzt oder verarbeitet werden.

    1. Zweck
      1. CAGC betreibt im Auftrag von Nutzern einen Dienst zur Überprüfung der Nachhaltigkeitspraktiken von bewerteten Unternehmen, zu dem der Dienst und die Plattform gehören. Der Zugang eines bewerteten Unternehmens zum Dienst sowie die Nutzung der Plattform unterliegen strikt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend gemeinsam als die „Vereinbarung“ bezeichnet).
      2. Die Dienste von CAGC sind nur für den professionellen Gebrauch und für professionelle Nutzer bestimmt. Privatpersonen, die nicht zu beruflichen Zwecken handeln, und/oder Verbraucher sind ausdrücklich von den Diensten

 

  1. Vertraulichkeit
    1. Sofern nicht ausdrücklich von der anderen Partei autorisiert, dürfen CAGC und die Nutzer die Informationen und Dokumente, gleich welcher Art, die die andere Partei betreffen und zu denen sie während der Nutzung oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform Zugang haben, nur für den Zweck des Dienstes verwenden. Der Inhalt der Scoringkriterien und -fragen sowie Informationen im Zusammenhang mit der Scoringmethodik von CAGC gelten als vertraoliche Informationen von CAGC. Die Antworten auf die Scoringkriterien und -fragen werden als vertraoliche Informationen des bewerteten Unternehmens betrachtet.
    2. Für die Zwecke des Dienstes gewährt das bewertete Unternehmen CAGC das nicht-exklusive, gebührenfreie und weltweite Recht, die Informationen, die das bewertete Unternehmen im Zuge oder in Verbindung mit der Nutzung der Plattform bereitstellt (die „Daten“), zu hosten, im Cache-Modus zu speichern, zu verarbeiten, zu vervielfältigen und anzuzeigen und diese Daten zur Erbringung der von CAGC angebotenen Dienste und zur Entwicklung der CAGC-Datenbank zu nutzen. Das bewertete Unternehmen garantiert und erklärt, dass es über die Rechte und Berechtigungen verfügt, die zur Nutzung der Daten für die Zwecke des Dienstes erforderlich sind, und dass es die oben genannten Lizenzrechte frei vergeben kann.
    3. Artikel 3.1 gilt nicht für öffentlich zugängliche Informationen oder für Informationen, die der anderen Partei vor der Erbringung des Dienstes bekannt waren. Jede Vertragspartei kann ohne vorherige Benachrichtigung, Genehmigung oder Zustimmung der anderen Vertragspartei vertraoliche Informationen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, gegenüber Steuerbehörden, lokalen oder staatlichen Behörden und Gerichten sowie gegenüber Vertretern dieser Partei, externen Rechtsberatern und Beratern oder zu Prüfungszwecken offenlegen.
    4. Ungeachtet des vorstehenden Artikels 3.1 steht der Score des bewerteten Unternehmens anonymisiert über die Plattform anfordernden Unternehmen (oder einer Gruppe von anfordernden Unternehmen im Falle einer Brancheninitiative oder einzelner Unternehmen innerhalb einer Gruppe von anfordernden Unternehmen) nach sieben (7) Kalendertagen ab dem Datum an dem der Antrag auf Freigabe der Score geteilt wurde auf der Plattform zur Verfügung. Dies gilt nicht, wenn das bewertete Unternehmen der Freigabe innerhalb der vorstehend genannten Frist von sieben (7) Kalendertagen
      Der Freigabeantrag wird per E-Mail an den/die benannten Bewertungsadministrator/en gesendet. Es liegt in der Verantwortung des bewerteten Unternehmens, sicherzustellen, dass die angegebene/n E-Mail-Adresse/n korrekt sind und bei Bedarf aktualisiert werden.
    5. Um die Identifizierung und Verbindung mit aktuellen und potenziellen Wirtschaftspartnern zu erleichtern, gewährt das bewertete Unternehmen CAGC und seinen verbundenen Unternehmen das Recht, Verzeichnisinformationen in der Plattform anzuzeigen und diese Informationen mit Wirtschaftspartnern zu teilen, die diese Informationen ebenfalls auf ihren Plattformen anzeigen können. Darüber hinaus können Kund:innen mit ihren Wirtschaftspartnern Verträge abschließen, um aggregierte Ergebnisse über die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Geschäftspartner und/oder ihrer eigenen Tochtergesellschaften zu analysieren und zu erstellen.
    6. In Bezug auf die Verzeichnisdaten der bewerteten Unternehmen gewährt das bewertete Unternehmen CAGC und seinen verbundenen Unternehmen das Recht, diese Informationen über alle Supportkanäle und in allen Medien, einschließlich digitaler Medien und digitaler Kanäle, zu teilen, zu kommunizieren und zu bewerben.

     

  2. Verantwortlichkeiten von CAGC
    1. CAGC übernimmt keine Garantie für die Ergebnisse, die sich aus der Nutzung des Dienstes ergeben und ist lediglich verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen (Dienstvertrag). CAGC garantiert nicht, dass die Funktionalitäten der Plattform oder des Dienstes den Anforderungen des Nutzers entsprechen. Die Plattform und die Dienste gelten nur als Entscheidungshilfe und CAGC kann und wird nicht für Entscheidungen des Nutzers auf dieser Grundlage haftbar gemacht. Die Parteien erkennen hiermit an, dass keine Software fehlerfrei ist und dass nicht alle Softwarefehler auf kosteneffiziente Art und Weise korrigiert werden können oder korrigiert werden müssen.
    2. Das bewertete Unternehmen erhält Scores basierend auf den Informationen und Ressourcen, die CAGC und ihren Scoringpartnern zum Zeitpunkt der Bewertung zur Verfügung standen. Sollten sich während des Gültigkeitszeitraums der Scores Informationen oder Umstände grundlegend ändern, behält sich CAGC das Recht vor, die Scores des Unternehmens bzw. der betroffenen Produkte vorübergehend zu widerrufen und gegebenenfalls eine erneute Bewertung durchzuführen und überarbeitete Scores auszustellen. Die CAGC Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Score und Markennutzung finden sich im Abschnitt 2 dieser AGB.
    3. CAGC behält sich das Recht vor, eine Bewertung einzoleiten, wenn einzelne Scores nicht länger gültig sind und das Bewertete Unternehmen einem Re-Scoring zugestimmt hat.
    4. Soweit Dienste digital mit einem Enduserinterface angeboten werden, stehen diese den Nutzern jederzeit (also 24 Stunden täglich und sieben Tage pro Woche) zur Verfügung, außer während Wartungsarbeiten. CAGC ist nicht für netzwerkbedingte Störungen, Unterbrechungen, Ausfälle, Verspätungen, Nichtverfügbarkeit von Systemen und andere Konnektivitätsprobleme verantwortlich, die die Plattform oder den Dienst beeinträchtigen. Für den Fall, dass CAGC von einer Datenschutzverletzung Kenntnis erlangt, die die Sicherheit der Plattform oder des Dienstes oder der Nutzerdaten ernsthaft gefährden könnte, kann CAGC ohne Vorankündigung den Zugang zur Plattform und zum Dienst vorübergehend aussetzen, um die Sicherheitsverletzung zeitgerecht zu beheben. In einem solchen Fall übernimmt CAGC keine Haftung gegenüber den Nutzern und die Nutzer können von CAGC keinerlei Entschädigung verlangen.
  3. Verantwortlichkeiten des bewerteten Unternehmens
    1. Das bewertete Unternehmen hat mit CAGC zu kooperieren und sicherzustellen, dass es CAGC die für den Dienst oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des Dienstes angemessenen Daten, Informationen und Dokumentationen zeitgerecht zur Verfügung stellt.
    2. Das bewertete Unternehmen stellt sicher, dass alle übermittelten Daten richtig, wahrheitsgetreu und vollständig sind, und verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen, betrügerischen, belästigenden, verleumderischen oder obszönen Daten in oder an die Plattform zu posten bzw. in oder an die Plattform zu übertragen.
    3. Das bewertete Unternehmen ernennt einen Bewertungsadministrator/en.
  4. Verantwortlichkeiten der Nutzer (digitaler Dienste)
    1. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, (i) das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform nicht zu beeinträchtigen oder dies zu versuchen; (ii) nichts an die Plattform zu senden und nichts in der Plattform zu posten, das einen Virus oder andere schädliche Dateien enthält; (iii) die Plattform nicht rückzuentwickeln.
    2. Der Benutzer hat den Zugang zur Plattform zu sichern und angemessene Sicherheitsmaßnahmen aufrechtzuerhalten, um die Plattform vor unbefugtem Zugang, unbefugter Nutzung oder unbefugtem Kopieren zu schützen. Der Nutzer ist allein und ausschließlich für die Vertraolichkeit des Benutzernamens und des Passworts seiner Mitarbeiter:innen verantwortlich. Er hat CAGC unverzüglich über jede unbefugte Nutzung der persönlichen Zugangsdaten zu informieren. Erfolgt diese Benachrichtigung nicht, werden alle Informationen, die CAGC von jemandem erhält, der den Benutzernamen und das Passwort des Nutzers verwendet, als von diesem Nutzer gesendete Informationen angesehen. Der Nutzer ist verpflichtet, CAGC unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf die Plattform zu informieren.
    3. Dem Nutzer ist es ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CAGC nicht gestattet:
      1. die Plattform für irgendeinen Zweck zu übersetzen oder anzupassen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Plattform zu arrangieren oder zu erstellen,
      2. für irgendeinen Zweck Änderungen, Modifikationen, Ergänzungen oder Erweiterungen an der Plattform vorzunehmen,
      3. die Plattform oder Teile davon zu dekompilieren, rückzuentwickeln oder zu disassemblieren.
  5. Einhaltung der Gesetze
    1. Im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung haben die Parteien alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
  6. Handelsvorschriften
    1. Der Nutzer sichert zu und garantiert, dass
      1. weder der Nutzer noch einer seiner leitenden Angestellten oder relace eine sanktionierte Person ist und
      2. er die von CAGC oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellten Dienste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Dienst und die Lösung) nicht in Verbindung mit Geschäftstätigkeiten mit Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien oder der Krim-Region (wobei diese Liste der Länder oder Gebiete im Laufe der Zeit aufgrund der Änderungen der Gesetze Änderungen unterlaufen kann) nutzen wird und auch keine solche Nutzung durch eine Partei zugelassen wird.
    2. Der Nutzer sichert zu und garantiert, dass er die von CAGC oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellten Dienste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Dienst und die Plattform) nicht in Verbindung mit Geschäftstätigkeiten mit einer sanktionierten Person oder zu einem Zweck nutzen wird, der Sanktionen oder Exportkontrollen verletzen würde oder CAGC oder seine verbundenen Unternehmen dazu veranlassen würde, diese zu verletzen, und dass er auch keine solche Nutzung durch eine Partei zolassen wird.
    3. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass CAGC und seine verbundenen Unternehmen Sanktionen und Exportkontrollen unterliegen und Maßnahmen ergreifen müssen, um die Einhaltung der geltenden Sanktionen und Exportkontrollen sicherzustellen. Der Nutzer erkennt daher an und stimmt zu, dass sein Zugang zu und seine Nutzung von Diensten, die von CAGC oder seinen verbundenen Unternehmen bereitgestellt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Dienst und die Plattform),
      1. den in diesem Artikel 8 gegebenen Zusicherungen und Gewährleistungen unterliegt,
      2. im Falle einer potenziellen Übereinstimmung mit einer sanktionierten Person blockiert und ausgesetzt werden kann und
      3. der Nutzer im Falle einer solchen potenziellen Übereinstimmung aufgefordert werden kann, Informationen oder Dokumentationen zur Verfügung zu stellen, die zur Bestätigung seiner Identität erforderlich sind.
    4. Die in diesem Artikel 8 enthaltenen Zusicherungen, Garantien, Zusagen oder Verpflichtungen werden nur insoweit abgegeben und eingegangen als sie nicht zu einer Verletzung der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates in ihrer jeweils gültigen Fassung, eines Gesetzes oder einer Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sowie des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes oder eines gleichartigen anwendbaren Gesetzes oder einer gleichartigen anwendbaren Vorschrift führen würden.
  7. Haftungsfreistellung
    1. Haftungsfreistellung durch den Nutzer. Der Nutzer stellt CAGC von jeglichen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüchen und Kosten jeglicher Art frei, die CAGC im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen CAGC entstehen, die sich aus
      1. der Verletzung von Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusagen oder Verpflichtungen des Nutzers,
      2. den Folgen von rechtswidrigen, betrügerischen, belästigenden, verleumderischen oder obszönen Daten, Informationen oder Dokumenten, die CAGC zur Verfügung gestellt wurden, ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
    2. Haftungsfreistellung durch CAGC. Für den Fall, dass der Dienst geistige Eigentumsrechte eines Dritten, der nicht mit dem Nutzer verbunden ist, verletzt, wird CAGC vorbehaltlich Artikel 13 das bewertete Unternehmen gegenüber allen Ansprüchen aufgrund einer solchen Verletzung entschädigen und alle Urteile, die auf Geld lauten, sowie angemessene und damit verbundene Anwaltsgebühren und Kosten, die dem Dritten wegen einer solchen Verletzung endgültig zugesprochen werden, bezahlen. Das gilt auch für Vergleiche, die aufgrund eines solchen Anspruchs geschlossen wurden und denen CAGC zugestimmt hat. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit Folgendem ergeben:
      1. Zugriff auf oder Nutzung der Plattform mithilfe von Hardware, Systemen, Software, Netzwerken oder anderen Materialien oder Dienstleistungen, die nicht von CAGC schriftlich bereitgestellt oder genehmigt wurden;
      2. eine Änderung der Plattform, außer wenn eine solche Änderung von oder im Namen von CAGC oder mit der schriftlichen Zustimmung von CAGC erfolgt;
      3. der Haftungsfreistellung des Nutzers gemäß Artikel 9.1.
    3. Ablauf des Entschädigungsprozesses. Die vorgenannten Freistellungsverpflichtungen sind von der freigestellten Partei abhängig:
      1. die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über diese Klage zu unterrichten,
      2. angemessen zusammenzuarbeiten und bei einer solchen Verteidigung zu unterstützen und
      3. der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und alle damit zusammenhängenden Vergleichsverhandlungen zu übertragen, mit der Maßgabe, dass die entschädigende Partei ohne Zustimmung keinen Anspruch in einer Weise erfüllen darf, die Schold zugibt oder die entschädigte Partei anderweitig beeinträchtigt.
    4. Wenn ein Dienst nach Ansicht von CAGC Gegenstand von Ansprüchen im Zusammenhang mit Verstößen werden könnte, wird CAGC auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen Folgendes tun:
      1. dem Nutzer das Recht verschaffen, den Dienst weiterhin zu nutzen;
      2. die entsprechende Technologie oder Hardware ersetzen oder ändern, damit der Dienst nicht mehr gegen die Vorschriften verstößt und im Wesentlichen funktional gleichwertig bleibt oder
      3. den Vertrag kündigen und dem Nutzer eine Rückerstattung für alle vorausbezahlten, aber nicht genutzten Gebühren gewähren.
  8. Abonnement und Gebühren
    1. Die Nutzung der Plattform durch das bewertete Unternehmen ist an die Zahlung aller anwendbaren Gebühren gebunden, einschließlich einer nicht rückerstattungsfähigen, jährlichen oder mehrjährigen Grundgebühr, die von dem Plan abhängt, den das bewertete Unternehmen ausgewählt hat, wie in jeweiligen Individualvertrag beschrieben. Alle Zahlungen sind ohne Abzug sofort fällig. Örtliche Steuern, einschließlich der Quellensteuer werden vom Nutzer bezahlt bzw. dem Nutzer in Rechnung gestellt und ihre Beträge werden nicht von den Gebühren abgezogen.
    2. Vorbehaltlich des Rechts des bewerteten Unternehmens, diese Vereinbarung gemäß Artikel 14.2 zu kündigen, behält sich CAGC das Recht vor, jederzeit seinen Gebührenplan zu überarbeiten und/oder ein anderes Preismodell oder zusätzlich zu zahlende Gebühren einzuführen, ohne dass dadurch irgendeine Haftung gegenüber den Nutzern entsteht. Um Zweifel auszuschließen, wird die neue Gebührenordnung ab dem nächsten Scoringzyklus gültig sein.
    3. Bewertete Unternehmen mit einer Rechnungsadresse innerhalb der Europäischen Union (einschließlich Großbritannien) werden nur in Euro fakturiert; alle anderen Unternehmen können zwischen einer Fakturierung in Euro oder in US-Dollar wählen. Bankgebühren (Überweisungs- und Währungsumtauschgebühren, falls zutreffend) sowie etwaige Gebühren für Inkassodienstleistungen sind vom bewerteten Unternehmen zu bezahlen. Leistet das bewertete Unternehmen eine Zahlung bei Fälligkeit nicht, können auf den überfälligen Betrag Verzugszinsen in Höhe des dreifachen (3) Zinssatzes erhoben werden, der nach geltendem Recht in Deutschland zolässig ist.
  9. Geistige Eigentumsrechte
    1. Die gesamten Inhalte der Plattform, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Methoden, Verfahren, Management-Tools, Workshops, Handbücher, Softwarepakete, Datenbanken, Leitfäden, Fragebögen, Designs, Warenzeichen, Ideen, Erfindungen, Fachkenntnisse, kommerziellen Methoden, Analysemethoden, Bewertungs-methoden, Bewertungsergebnisse und aller anderen Rechte, die durch geistige Eigentumsrechte abgedeckt sind, die von CAGC vor der Bereitstellung des Dienstes oder während des Betriebs der Plattform auf irgendeine andere Weise entwickelt, geschaffen oder erworben wurden, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von CAGC.
    2. Alle Daten und individuellen Eingaben, die jeder Nutzer in der Plattform vornimmt, verbleiben im Eigentum dieses Nutzers.
  10. Personenbezogene Daten
    1. Soweit CAGC personenbezogene Daten während des Betriebs der Plattform und der Bereitstellung des Dienstes verarbeitet, handelt CAGC als Datenverantwortlicher in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 (im Folgenden als „DSGVO“ bezeichnet). Im Zusammenhang mit dieser Verarbeitung ergreift CAGC angemessene physische, administrative und technische Maßnahmen, um diese Daten gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, zufälligen Verlust, Abänderung, Weitergabe, unberechtigten Zugriff, insbesondere über das Internet, sowie gegen jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen, in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzerklärung, die unter dem folgenden Link einsehbar ist: https://susycheck.eu/datenschutzerklarung/
    2. Die Datenschutzerklärung von CAGC wird regelmäßig aktualisiert, um insbesondere den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen. Bei jeder Aktualisierung wird der Link zur neuen Version der Datenschutzerklärung auf den Webseiten von CAGC angezeigt, und der Nutzer wird hiermit aufgefordert, diese regelmäßig (mindestens einmal im Monat) zu besuchen.
    3. Sollten sich durch eine Änderung der Datenschutzerklärung die Pflichten des Nutzers erheblich erhöhen, so hat der Nutzer die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft der Plattform aus diesem Grund mit einer Frist von drei (3) Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der entsprechenden Neufassung der Datenschutzerklärung auf den Webseiten von CAGC zu kündigen.
  11. Haftungsbeschränkung
    1. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung haftet CAGC in keinem Fall für indirekte Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Deckungskosten, entgangene Gewinne, entgangene Einnahmen, entgangene Geschäfte oder Datenverlust oder -korruption), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich Schäden durch
      1. die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Plattform oder des Dienstes,
      2. die Nutzung der Daten oder der Bewertungsergebnisse des bewerteten Unternehmens durch die Nutzer oder
      3. Entscheidungen der Nutzer, die sich direkt oder indirekt aus der Verwendung der Daten oder der Bewertungsergebnisse des bewerteten Unternehmens ergeben, oder
      4. die Verletzung der Geheimhaltungspflichten durch die Nutzung, unabhängig von der Art der Handlung.
    2. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von CAGC, gleich aus welchem Rechtsgrund, strikt auf die Höhe der Gebühren beschränkt, die der Nutzer gemäß dieser Vereinbarung für den Dienst in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten gezahlt hat.
  12. Laufzeit – Beendigung
    1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, tritt diese Vereinbarung an dem Datum in Kraft, an dem der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Laufzeit beträgt zunächst vierundzwanzig (24) Monate. Die Vereinbarung verlängert sich stillschweigend um jeweils zwölf (12) Monate, es sei denn, sie wird von einer der Parteien gemäß Artikel 14.2 oder 14.3 gekündigt.
    2. Der Nutzer kann die Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen, indem er die Nutzung der Plattform einstellt und eine schriftliche Mitteilung an CAGC sendet. In elektronischem Format bereitgestellte Dokumentationen werden auf Anfrage gelöscht.
    3. CAGC kann diesen Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch eine schriftliche Mitteilung (oder eine Mitteilung in elektronischer Form) an den Nutzer kündigen. In diesem Fall hat der Benutzer Anspruch auf eine Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren. Die Rückerstattung erfolgt anteilig für alle nach dem Datum der Kündigung nicht erhaltenen Dienste.
    4. Die Artikel 3, 11 und 13 gelten auch nach einer Beendigung der Vereinbarung.
  13. Abwerbeverbot
    1. Der Erfolg von CAGC hängt von der Fähigkeit ab, eine produktive und effektive Belegschaft einzustellen, zu scholen und zu binden: Mitarbeiter sind unser wertvollstes Gut und sind entscheidend bei der Entwicklung und Implementierung wichtiger Aspekte unseres strategischen Geschäftsplans, unserer Richtlinien und Berufsethik. Um diese Tatsache anzuerkennen, stimmt der Nutzer zu, dass er für die Dauer der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und für den Zeitraum von einem Jahr ab dem Kündigungsdatum (unabhängig vom Kündigungsgrund) (der „eingeschränkte Zeitraum“) folgende Personen (weder direkt noch indirekt) einstellen, werben oder andere beim Einstellen oder Werben unterstützen wird:
      1. einen Mitarbeiter von CAGC oder seinen Tochtergesellschaften oder
      2. einen ehemaligen Mitarbeiter von CAGC oder seinen Tochtergesellschaften innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Beschäftigungsvertrags zwischen dem ehemaligen Mitarbeiter und CAGC
      3. Diese Bestimmung verbietet es dem Nutzer nicht, Mitarbeiter von CAGC oder seinen Tochtergesellschaften einzustellen, zu werben oder andere beim Einstellen oder Werben zu unterstützen, sofern dieser Mitarbeiter auf eine allgemeine Ausschreibung oder Annonce antwortet, die nicht spezifisch an CAGC Mitarbeiter gerichtet ist.
  14. Abtretung und Übertragung
    1. Der Nutzer kann diese Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CAGC an eine Drittpartei übertragen. CAGC kann diese Vereinbarung an jede direkte oder indirekte Tochtergesellschaft oder an jede Drittpartei übertragen.
  15. Veränderungen der Scoring Logik, Wartung der Dienste
    1. CAGC wird die Plattform mindestens alle 12 Monate einem review unterziehen und in Folge notwendige Änderungen am Scoring-System und den damit verbundenen Diensten vornehmen. Sofern sich dadurch eine abweichende Bewertung bezüglich eines Produktes und/oder Unternehmens ergibt, werden die Nutzer entsprechend informiert.
    2. Der Nutzer erkennt an, dass von Zeit zu Zeit bestimmte Wartungsaktivitäten in Bezug auf die CAGC-Plattform notwendig oder angemessen sein können, einschließlich Fehlerbehebungen, Software-Updates, Score-Updates, Funktionsaktualisierungen und das Hinzufügen neuer Anwendungen und neuer Modole. In den meisten Fällen ist die Infrastruktur der CAGC-Plattform so ausgelegt, dass Aktualisierungen durch die Technik- und Support-Teams unterstützt werden, ohne dass der Betrieb der CAGC-Plattform unterbrochen werden muss. Wenn solche Wartungsarbeiten nach vernünftigem Ermessen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung der CAGC-Plattform durch den Nutzer haben, ist CAGC nicht verpflichtet, den Nutzer über solche Wartungsarbeiten zu informieren.
  16. Abänderung
    1. CAGC behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit und einseitig zu ändern, vorbehaltlich der Möglichkeit des Nutzers, die Vereinbarung gemäß Artikel 14.2 zu kündigen. Die Nutzer werden über solche Änderungen durch Veröffentlichung auf der Website www.cagc-de.eu oder durch andere geeignete Mittel informiert.
  17. Geltendes Recht und Gerichtsstand
    1. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und wird nach diesem ausgelegt und interpretiert. Jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt und die nicht außergerichtlich beigelegt werden kann, ist dem zuständigen Gericht in Hamburg, Deutschland vorzolegen, das ungeachtet der Mehrzahl der Beklagten ausschließlich zuständig ist.
  18. Anwendung dieser Vereinbarung
    1. Soweit die Parteien individuelle Vereinbarungen getroffen haben, die im Konflikt mit den Regelungen dieser Vereinbarung stehen, gehen die individuellen Regelungen vor
    2. Im Übrigen stimmen die Parteien hiermit zu, dass diese Vereinbarung die Gesamtheit ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung festlegt. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Verhandlungen und Diskussionen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser V Jegliche Bedingungen einer Bestellung oder anderer Dokumente, die vom Nutzer im Zusammenhang mit dem Zugriff auf oder der Nutzung der Plattform vorgelegt werden und die zusätzlich zu dieser Vereinbarung gelten sollen, sich von dieser unterscheiden oder nicht mit ihr übereinstimmen, sind für CAGC nicht bindend und unwirksam.
  19.  Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.